Ich habe leider noch keine Wii . Aber ich spare schon lange und kann sie mir bald leisten! Aber ich kenne auch leute die finden die Wii einfach nur dumm und sagen ich soll mir lieber eine Playstation kaufen.
Bei mir gilt das gleiche wie bei Darth Luigi. Er und ich standen damals nämlich zusammen im Laden. (Allerdings 600 km voneinander weg, nur per SMS im Kontakt, und er hat seinen Wii, glaub ich, 15 Minuten früher als ich. ^^)
Pokémon 4 EVER
Wollt ihr meinen Ava ändern? Dann klickt einfach hier: Klick!
Habe noch keine Wii Konsole. Werde das Ende des Monats nachholen, wenn ich mein erstes Lehrlingsgehalt und das restliche Geld vom Birthday nehme. Werd mir zur Wii Konsole noch Super Paper Mario, Metal Slug Anthology und Mario Strikes Charged Football kaufen. Denk mal, damit bin ich bis die Tophits hierzulande rauskommen, bestens versorgt.
Besucht unsere Webseiten zu den Retro-Konsolen: Gameboy und Super Nintendo und werdet ein Teil der Community.
Hab meine Wii auch schon seit Weihnachten, also auch recht lange. Aber gezockt hatte ich einen Tag nach dem Release schon und zwar als ich Stephan besucht hab ^^
Seht euch EMF WARS an! Einfach auf das Bild klicken ^^
Meine Wii hab ich schon seit ca 2 Wochen. Und ich bereue den Kauf nicht, zum einen, weil ich die Wii besser finde als die anderen beiden Konsolen (Preis-Leistungs-Verhältnis) und zum anderen, weil ich nur auf Wii Metroid, Mario, Yoshi und MegaMan (<- hoffentlich) haben werd.
hab auch noch keine eigene Wii. würde aber gern eine haben! naja kriege aber auf jedenfall keine zu weihnachten. aber das macht mir nix. Ein Kumpel von mir hat eine und da kann ich immer zocken gehen wann ich will^^
/edit by ZZ: Ein bisschen mehr schreiben wäre nicht verkehrt.
Nach § 1 III 2 BauGB besteht auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen kein Rechtsanspruch, d.h. die in §§ 1f. BauGB begründete objektive Planungspflicht der Gemeinde wird nicht durch einen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anspruch des Bürgers ergänzt (BVerwG, NVwZ 1983, 92). Ein solcher Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden, § 1 III 2, Hs.2 BauGB.